April 25, 2024

Sonderprivatauszug

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Immer wieder ist von dem Begriff Sonderprivatauszug zu hören. Doch worum genau handelt es sich dabei? Genauer gesagt um Urteile, welche ein Tätigkeits- oder Berufsverbot enthalten. Selbes gilt auch für Kontakt- und Rayonverbot. Das Ganze hat jedoch ein Ziel: Schutz der Minderjährigen oder Personen, die in die gleiche Kategorie fallen.

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weitere Infos zum Vertrag

Grundsätzlich ist es möglich den Vertrag auf zwei unterschiedlichen Arten auszufüllen. Dazu zählen zum Beispiel:

-> herkömmlicher Papierauszug (Spezialpapier per Post)

-> digital, elektronisch über das Internet

Bei zweitem gibt es die Möglichkeit ein Muster mit und ohne Urteil anzufordern. Die Auszüge können dabei in diversen Sprachen erscheinen. Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Dieser Eintrag erscheint letztendlich solange, bis das Berufsverbot, etc. aufgehoben wurde. Genauere Regelungen dazu lassen sich im Strafgesetzbuch finden.

Was bei falschen Infos tun?

Trotz jeglicher Sorgfalt kann es vorkommen, dass fehlerhafte Einträge bestehen. In solchen Fällen wird empfohlen eine Kopie des Auszuges sowie weiterer Dokumente (Pass, ID) sowie den Ausländerausweis zurückzusenden. Das Formular bekommt man übrigens nur durch den Arbeitgeber. Alternativ lässt sich das Ganze im Internet bestellen. Dazu bekommt der Arbeitnehmer einen Code von seinem Arbeitgeber, der dann in der entsprechenden Seite eingetragen werden muss.

Die Kosten können dabei von Land zu Land variieren. Bezahlt wird dann meistens online mit einer Kreditkarte oder via Vorauszahlung. Bestellen darf jeder. Es braucht eben nur einen Arbeitgeber, der das genehmigt. Nach einigen Tagen bekommen die Betroffenen dann einen Brief mit weiteren Schritten zugeschickt.